In der ASF Grundschule „Lausitzer Haus des Lernens“ des Albert-Schweitzer-Familienwerks Brandenburg e.V. sind inzwischen 40 Infektionsfälle mit dem SARS-CoV-2-Virus („Coronavirus“) per Antigen-Schnelltest und PCR-Test nachgewiesen worden. Alle Klassen befinden sich derzeit in Quarantäne.

Anmeldepflicht bis Freitagmittag 12 Uhr

Die Schülerinnen und Schüler ohne bisher festgestellte Coronainfektion haben die Möglichkeit, sich am Sonntag, den 7. November freitesten zu lassen. Die Bedingung dafür ist, dass sie sich in einem offiziellen Testzentrum unter professioneller Aufsicht einen Antigen-Schnelltest vornehmen lassen. Ein Überblick der Schnelltestzentren im Landkreis Spree-Neiße ist hier zu finden: https://www.lkspn.de/aktuelles/coronavirus/testzentren/uebersicht.html

Anschließend können die Kinder mit einem negativen Antigen-Schnelltest ab Montag, den 8. November in der Zeit von 7.15 Uhr – 14.00 Uhr in die Schule kommen und dort unter fachlicher Betreuung ihre Aufgaben bearbeiten. Regulärer Unterricht findet nicht statt. Wichtig: Eltern, die ihr Kind freitesten lassen wollen, müssen bitte bis Freitag 12 Uhr die gewünschte Betreuung ab Montag im Sekretariat anmelden.

Kontakt: Telefon: 03563 59 48 20
Fax: 03563 59 43 46
E-Mail: grundschule@asf-brandenburg.de

Ausgenommen von der Möglichkeit zur Freitestung sind Schülerinnen und Schüler, die bereits eine bestätigte SARS-CoV-2-Infektion haben: In diesen Fällen muss die vom Gesundheitsamt angeordnete Dauer der Quarantäne eingehalten werden.

Hort bleibt weiterhin geschlossen

Der Hort des Lausitzer Haus des Lernens bleibt aufgrund des krankheitsbedingten Engpasses vom 8. November bis einschließlich 12. November weiterhin geschlossen. Alle Eltern- und Fachlehrergespräche können ebenfalls nicht stattfinden.

Schulleiterin Daniela Hecht: „Die Möglichkeit zur Freitestung besteht, jedoch bitten wir nachdrücklich alle Familien, die Quarantänezeit auszuschöpfen, wann immer möglich. Zudem ist es wichtig, dass Kinder absolut symptomfrei sind, wenn sie am Montag in die Schule kommen. Wir danken allen Familien für ihr Verständnis und ihre Mitarbeit. Zudem wünschen wir allen betroffenen Schülern, Schülerinnen und ihren Eltern von Herzen eine zeitnahe und vollständige Genesung.“

Quarantänedauer der Klassen 1 bis 6 variiert

Die Anordnung zur häuslichen Absonderung gilt für diese Schülerinnen und Schüler der Klassen 1, 2 und 6 bis einschließlich 12. November, für die Klassen 3, 4, 5 bis einschließlich 11. November. Grund für die Änderungen sind heute neu bestätigte Infektionen und die daraus folgenden Bestimmungen des Gesundheitsamtes des Landkreises Spree-Neiße. Die genannte Quarantänedauer ist vorbehaltlich der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens. Alle wichtigen Informationen erhalten Sie tagaktuell auf der Website www.asf-brandenburg.de

Bei Fragen stehen Ihnen gern das Sekretariat oder die Klassenleitungen zur Verfügung.

Die Schreiben des Gesundheitsamtes des Landkreises Spree-Neiße für die jeweiligen Klassen zum Download: