Elterninformation

Liebe Eltern,
wie Sie der Presse entnehmen konnten, werden ab Montag, den 22.02.2021, die Grundschulen in Brandenburg, unter der Beachtung und Durchsetzung der 6.SARS-CoV2 Eindämmungsverordnung, wieder geöffnet. Damit das geforderte Hygienekonzept umgesetzt werden kann gelten für unsere Schule, „Lausitzer Haus des Lernens“, ab Montag, den 22.02.2021 folgende Regelungen zur schrittweisen Schulöffnung. Die Schule und der Hort haben von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr geöffnet. Für alle Schüler der Klassen 1 bis 6 herrscht wieder Präsenzpflicht im Unterricht bzw. für Klasse 4 und 5 Distanzunterricht im Wechselmodus. Es besteht die Pflicht des Tragens einer medizinischen Maske für Schüler, Personal und Besucher in der Schule und im Hort. Diese wird auch im Unterricht getragen. Ausgenommen sind Lüftungszeiten im Klassenraum und der Aufenthalt im Freien. Besuchern/ Eltern wird nur nach Voranmeldung Einlass in das Schul- und Hortgebäude gewährt. Sollte ein Kind bzw. ein Familienmitglied einer Schülerin / eines Schülers unserer Schule Symptome einer COVID-Infektion haben oder an COVID erkranken, ist die Schule unverzüglich zu informieren. Schülerinnen und Schüler der Klassen 1, 2 und 3 besuchen wieder täglich die Schule. Es werden Halbgruppen gebildet, welche durch den Klassenleiter und einer weiteren Lehrkraft unserer Schule betreut werden. Die Kinder dieser Klassen können am Nachmittag auch die Hortbetreuung in Anspruch nehmen. Wir möchten Sie aber bitten, bei vorhandenen Möglichkeiten, Ihr Kind nach dem Unterricht laut den Klassenstundenplänen eher von der Schule bzw. dem Hort abzuholen oder Ihr Kind darf die Einrichtung eher verlassen.
Die Schüler der Klassen 4 und 5 besuchen im Wechselmodel die Schule. Das heißt, die Klassen werden in je zwei Gruppen (A und B) geteilt, die dann im wöchentlichen Wechsel am Präsenzunterricht teilnehmen. Die Gruppeneinteilung erfolgt durch die Klassenleiter und wird Ihnen zeitnah bekanntgegeben. Geschwister werden natürlich berücksichtigt. Die Halbgruppe der Klasse 4, welche nicht am Präsenzunterricht teilnimmt, kann bei Bedarf die Notbetreuung durch den Hort in Anspruch nehmen. Am Nachmittag können alle Kinder der Klassen 4,5 und 6, welche einen Hortplatz haben und am Präsenzunterricht teilnehmen, den Hort besuchen. Aufgaben für den Distanzunterricht werden wie gewohnt zur Verfügung gestellt.
Für Klasse 6 findet wieder täglicher Unterricht im gesamten Klassenverband statt.
Die Umsetzung dieses Konzeptes erfordert ein Höchstmaß an personeller Planung und ist auf Ihre Mitwirkung bei der Gestaltung angewiesen. Dafür möchten wir Ihnen schon jetzt danken.
Bestehende Notbetreuungsverträge behalten ihre Gültigkeit!
Diese Regelungen gelten vorerst bis zum 07.03.2021.

Mit freundlichen Grüßen
U. Schenk N. Lehmann
Schulleiterin Hortleiterin